Die drei Richter der Kammer 7,
des Arbeitsgerichtes Karlsruhe,
(2001)bei der Arbeit.
Die Gerichte für Arbeitssachen sind in allen Rechtszügen neben den Berufsrichtern paritätisch mit ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt. Nur aktiv im Arbeitsleben stehende Personen dürfen dieses Amt ausüben, daher bin ich 2002 ausgeschieden, 2001 ging ich vorzeitig in Rente. an den arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten besteht in der Verwertung der Anschauungen des Arbeitslebens bei der Rechtsfindung. Berufsrichter die Möglichkeit, die Erfahrungen der beteiligten Bevölkerungskreise zu hören und sie bei der Beratung und Urteilsfindung zu berücksichtigen. Man kann deshalb ohne Übertreibung sagen, daß die ehrenamtlichen Richter die Hauptstütze der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit sind. In keiner anderen Gerichtsbarkeit haben ehrenamtliche Richter eine so hervorragende Rolle gewonnen, wie gerade in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist von Anfang an und heute mehr denn je ohne den Sachverstand der ehrenamtlichen Richter nicht denkbar. verfehlt, denn es handelt sich nicht nur um ehrenwerte Bürger, die durch das Los bestimmt sind (wie bei Schöffen), sondern um Frauen und Männer, die gerade wegen ihrer Sachkunde von den Verbänden benannt werden. Ebenso ist es unzutreffend, sie als Gehilfen des Berufsrichters oder lediglich als psychologischen Puffer gegenüber der Reaktion des laienhaften Rechtsgefühls zu sehen. Zeichnen sich die die ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten für Arbeitssachen dadurch aus, daß sie in den sozialen Problemen über besondere Erfahrung verfügen, so sind sie als den Berufsrichtern gleichwertige Mitglieder der Richterbank berechtigt und verpflichtet, mit diesen gemeinsam das Recht zu suchen und eine Entscheidung zu finden. Justizminister) bzw. vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung auf Vorschlag der Gewerkschaften, selbständigen Vereinigungen von Arbeitgebern sowie auf Vorschlag von Bund, Ländern, den Gemeinden, den Gemeindeverbänden und anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Arbeitgebervereinigungen berufen. Berufung der ehrenamtlichen Richter schließt das Gesetz nicht aus. Gerichts durch den Vorsitzenden vereidigt. Worte gesprochen: Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.
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